"Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen!"
Damit Goethes Worte auch wirklich wahr werden, braucht's Fremdenführer und Reiseleiter, die wissen, wovon sie reden! Und da mit der Meisterprüfung zum Fremdenführer in Wirklichkeit nur das "Basis-Wissen" gelegt ist, braucht es hinterher beständig Weiterbildung. Unsere Gäste stellen Fragen, bringen viel Vorwissen mit und machen uns neugierig. Und diese Neugier und auch neue Aufträge spornen uns an, immer wieder Neues zu lernen, bislang unbekannte Destinationen zu entdecken, erworbenes Wissen immer wieder zu überprüfen bzw. zu vertiefen, denn wie schon Benjamin Britten sagte:
"Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück!"
Voilà! Hier ist die Urkunde der Wirtschaftskammer NÖ!
Was ist ein Austria Guide? Was darf er und woran erkenne ich ihn?
Das Gewerbe des selbstständigen Fremdenführers ist reglementiert, d.h. bevor die Gewerbeberechtigung erteilt wird, ist ein Befähigungsnachweis zu bringen in Form einer staatlichen Meisterprüfung, die schriftlich und mündlich vor einer Kommission abgelegt wird. Es gelten die Bestimmungen der §§ 94Z. 21, 108 der GewO 1994.
Der Fremdenführer weist sich durch eine amtliche Legitimation aus: Er/Sie sollte deutlich sichtbar eine Plakete tragen und einen Ausweis mitführen!
Sowohl die Prüfung als auch die Gewerbeberechtigung sind für ganz Österreich gültig! Somit darf ein Austria Guide in ganz Österreich seine Gruppe führen und zwar im öffentlichen Raum, in den Bundesmuseen und an den meisten touristischen Destinationen, abhängig vom jeweiligen Hausrecht.
Rechtliche Basis: Gewerbeordnung von 1994
Nachzulesen unter: www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/108
Als Kontrollorgan zuständig ist die Wirtschaftskammer: